Allgemeine Mietbedingungen

Das sollten Sie für Ihre Fahrzeugmiete wissen:

 

Zahlungsbedingungen/Mindestalter:
Grundsätzlich benötigen wir einen gültigen Personalausweis mit Adresse oder eine aktuelle Meldebescheinigung  (max. 6 Monate alt). Das Mindestalter des Fahrers beträgt 23 Jahre, der Besitz der Fahrererlaubnis muss mindestens 3 Jahre betragen.

Versicherungsschutz:
Alle Fahrzeuge sind vollkaskoversichert mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von € 2.000 pro Schadenfall. Bei einem Teilkaskoschaden beträgt die Selbstbeteiligung  €  1.000.

Zusatzfahrer:
Zur Nutzung des Mietwagens ist allein die im Mietvertrag genannte Person berechtigt. Wird das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt, wird pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR berechnet.

Auslandfahrten:
Fahrten in folgende Länder sind erlaubt: Schweiz, Österreich. Fahrten in andere Länder werden nur im Ausnahmefall und mit vorheriger Absprache genehmigt. Grundsätzlich untersagt sind Fahrten in alle osteuropäischen Länder.

Stornierung:
Sollte die Fahrzeuganmietung bis zu 3 Monate vor Mietbeginn storniert werden, so fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50% des Mietbetrages an. Sollte das Fahrzeug früher als 3 Monate vor Mietbeginn storniert werden, so werden 20% des Mietbetrages zurückerstattet.

Reparatur:
Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstätte bis zum Kostenbetrag von EUR 100,00 ohne weiteres, wegen größerer Reparaturen hingegen nur mit Zustimmung des Vermieters beauftragen. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter, soweit der Mieter den Schaden nicht verursacht hat.

Teilnahme an Autorennen und Besuch von Rennstrecken: Es ist strikt untersagt mit dem Fahrzeug Rennen zu fahren oder auf einer Rennstrecke zu fahren.

Anzeigepflicht bei Unfällen:
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich über alle Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge erhalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand- oder Entwendungsschäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

Endreinigung:
Das Rauchen in unseren Fahrzeugen ist ausdrücklich untersagt. Der Vermietpreis beinhaltet eine Pauschale für die Innen- und Außenreinigung des Fahrzeugs bei normaler Verschmutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch auf asphaltierten Straßen. Bei stärkerer Verschmutzung von außen wie z.B. durch Fahren von unasphaltierten Straßen, Fahren durch Wasserlöcher und Ähnlichem, von Innen z.B.  durch schmutzige Schuhe oder nasse Kleidung, Zuladen von Gegenständen, wird eine gesonderte Endreinigung berechnet (Außen Euro 50.-/Innen Euro 75.-)

Obhut und Mitwirkunspflicht:
Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, insbesondere die Weisungen des Vermieters im Hinblick auf die Wartung zu befolgen und den Vermieter auf eventuell vorzunehmende Wartungsmaßnahmen, deren Erforderlichkeit für den Mieter erkennbar ist, hinzuweisen. Ferner hat der Mieter das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und ggf. im Fahrzeug befindliche technische Einrichtung zur Verhinderung eines Diebstahls zu benutzen.